Das Onlinezugangsgesetz (OZG) zielt darauf ab, die Digitalisierung der Verwaltung voranzutreiben und den Bürgern einen einfacheren und umfassenderen Online-Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen zu ermöglichen.
Das Gesetz verpflichtet Bund, Länder und Kommunen ihre Verwaltungsleistungen digital anzubieten. Dadurch sollen Bürgerinnen und Bürger in der Lage sein, Behördengänge online zu erledigen, Dokumente elektronisch einzureichen und Informationen digital abzurufen. Infolge der Digitalisierung wird es für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen einfacher, Verwaltungsleistungen in Anspruch zu nehmen, da diese neben dem Gang in die Behörde online besser für jeden orts- und zeitunabhängig zugänglich sind.
Das OZG legt auch Standards für die Benutzerfreundlichkeit, Sicherheit und Interoperabilität der digitalen Verwaltungsangebote fest. Es ist ein wichtiger Schritt zur Modernisierung der Verwaltung und zur Verbesserung der Servicequalität für die Bürgerinnen und Bürger.
Verwaltungsleistungen sind gemäß § 2 Abs. 3 OZG „die elektronische Abwicklung von Verwaltungsverfahren“. Gemäß § 9 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) handelt es sich bei Verwaltungsverfahren um „die nach außen wirkende Tätigkeit der Behörden, die auf die Prüfung der Voraussetzungen, die Vorbereitung und den Erlass eines Verwaltungsaktes oder auf den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages gerichtet ist“. Vom Anwendungsbereich des OZG ausgenommen sind hingegen verwaltungsinterne Leistungen aufgrund der fehlenden Außenwirkung (vgl. Leitfaden zum Digitalisierungsprogramm des IT-Planungsrats).
Die 575 Verwaltungsleistungen sind in 14 übergeordnete Themenfelder gegliedert:
- Arbeit & Ruhestand
- Bauen & Wohnen
- Bildung
- Ein- & Auswanderung
- Engagement & Hobby
- Familie & Kind
- Forschung & Förderung
- Gesundheit
- Mobilität & Reisen
- Querschnitt
- Recht & Ordnung
- Steuern & Zoll
- Umwelt
- Unternehmensführung & -entwicklung
Für jedes Themenfeld haben ein Bundesressort sowie ein Bundesland die Federführung übernommen. Das Land Brandenburg ist beispielsweise zusammen mit dem Auswärtigen Amt zuständig für den Bereich Ein- und Auswanderung. Die Themenfelder werden arbeitsteilig von Bund, Ländern und Kommunen realisiert.
Folgende Bausteine kennzeichnen das OZG:
- IT-Basiskomponenten (E-Payment, LVN, Serviceportal des Landes, BundID, DVDV, elektronische Vergabe)
- Bürger- und Unternehmensservice (BUS-BB)
- besonderes Behördenpostfach (beBPo)
- Formularservice