Im Zuge der Grundsteuerreform nach GrStRefG von 2019 bewerten die Finanzämter ab 1. Juli 2022 alle Grundstücke in Deutschland. Diese Neubewertung ist erforderlich, damit Städte und Gemeinden ab 2025 die Grundsteuer nach aktuellen Wertverhältnissen berechnen können.
Bürgerinnen und Bürger mit Grundbesitz im Land Brandenburg mussten bis zum 31. Januar 2023 für ihre Grundstücke eine Grundsteuerwerterklärung abgeben. Auch wenn diese Frist nun verstrichen ist, besteht die Verpflichtung zur Abgabe der Erklärung weiter. Wir empfehlen dringend, dies ggf. nachzuholen.
Die Erklärung durch Grundsteuerpflichtige muss grundsätzlich elektronisch mit Elster übermittelt werden.
In Kommunen muss mit der Grundsteuerreform zukünftig die Möglichkeit bestehen, die elektronischen Grundsteuermessbescheide (GMBX) vom Finanzamt mit Elster-Transfer abzurufen und digital im Finanzverfahren zu verarbeiten (E-Steuer). Messbescheide in Papierform werden durch die Finanzverwaltung dann nicht mehr an die Kommunen versandt.