E-Payment

Gemäß § 5 Abs. 1 des Gesetz über die elektronische Verwaltung im Land Brandenburg (Brandenburgisches E-Government-Gesetz – BbgEGovG) bieten die Behörden für die Begleichung ihrer Geldansprüche mindestens ein elektronisches Zahlungsverfahren an.

Online-Bezahlfunktionen sind inzwischen fest etabliert bei kostenpflichtigen Angeboten im Internet. Die ständig steigende Anzahl von digitalen Verwaltungsdienstleistungen Onlinezugangsgesetz (OZG) bedingt auch eine entsprechende Bezahlmöglichkeit. Durch den Einsatz einer elektronischen Bezahlplattform können Onlinezahlungen für Verwaltungsdienstleistungen sicher und haushaltskonform durchgeführt werden.

Diese Art von Leistung wird zukünftig eine zunehmend wichtige Rolle spielen, da sich Prozesse damit beschleunigen lassen und die Einnahmen schneller zur Verfügung stehen. Die Erwartungen der Bürger und Unternehmen an einfache und sichere E-Payment-Lösungen steigen stetig an. Durch die zeitliche und räumliche Unabhängigkeit der Bezahlmöglichkeit erhöht sich ebenfalls die Servicequalität der Verwaltung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen.

Die Bund-Länder-Entwicklergemeinschaft ePayBL plant und entwickelt gemeinsam die Zahlungsverkehrsplattform, auch das Land Brandenburg ist Mitglied. ePayBL bildet hierbei die zentrale Drehscheibe zwischen den Internet-Portalen mit seinen kostenpflichtigen Angeboten, dem lokalen System des Haushalts-Kassen-Rechnungswesens und dem Zahlungsverkehrsprovider, der die Transaktionen mit den Banken bzw. Kreditkartenanbietern abwickelt. Mit ePayBL lassen sich so kostenpflichtige Online-Angebote z. B. per Kreditkarte (VISA, MasterCard), giropay und oder Paypal einfach und sicher abwickeln.