Das kommunale Haushaltsrecht im Land Brandenburg ist in der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) und der Kommunalen Haushalts- und Kassenverordnung (KomHKV) verankert. Entsprechend dieser Regelungen sind die Grundsätze des doppischen Rechnungswesens, verpflichten ab dem Jahr 2011 im Land Brandenburg anzuwenden.
Ergänzt wird die KomHKV durch die Verwaltungsvorschrift zum Produkt- und Kontenrahmen, darin sind Mindestregelungen über die produktorientierte Gliederung der Haushaltspläne, die Kontierung der kommunalen Bilanzen und der Ergebnis- und Finanzhaushalte sowie über die Verwendung verbindlicher Muster zur Kommunalen Haushalts- und Kassenverordnung enthalten.
Der kommunale Produkt- und Kontenrahmen des Landes Brandenburg stellt die Voraussetzung für eine geordnete Erfassung aller Geschäftsvorfälle im kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen dar. Er bietet zudem die Möglichkeit, Daten sowohl für die Erstellung von Statistiken als auch für interkommunale Vergleiche zur Verfügung zu stellen.
Rundschreiben und Erlasse konkretisieren das kommunale Haushaltsrecht auch in praktischer Hinsicht und nehmen somit Bezug auf aktuelle Frage- bzw. Problemstellungen.
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