Tax Compliance und § 2b UStG

+++ BKW +++ Tax CMS und § 2b UStG fit? +++ Tel.: 0162 493 83 19 +++

Unter Tax Compliance versteht man die ordnungsgemäße Einhaltung steuerlicher Vorschriften. Tax Compliance Management System (TCMS) wiederum bezeichnet ein innerbetriebliches Kontrollsystem, durch das Regelverstöße vermieden und eine vollständige und fristgerechte Erfüllung aller steuerlichen Pflichten sichergestellt werden soll.

Insbesondere durch die gesetzliche Neuregelung des § 2b UStG sind juristische Personen des öffentlichen Rechts gezwungen, sich umfassend mit den eigenen steuerlichen Gegebenheiten und den internen Steuerprozessen auseinander zu setzen.

Bürgermeister, Landräte sowie Hauptverwaltungsbeamte sind gemäß § 34 Abs. 1 der Abgabenordnung (AO) als gesetzliche Vertreter der Kommune für die regelkonforme Erfüllung steuerlicher Verpflichtungen verantwortlich und in der Regel erste Adressaten von straf- und bußgeldrechtlichen Ermittlungen.  Zudem sind auch Beauftragte, denen Aufgaben mit steuerlicher Relevanz zugewiesen sind, wie z. B. Mitarbeitende der Kämmerei bzw. dem Steueramt, von diesbezüglichen Risiken betroffen. Ein Organisationsverschulden befreit nicht von der Steuerpflicht.

Mit dem Anwendungserlass zu § 153 AO führt das BMF hierzu aus:
„Hat der Steuerpflichtige ein innerbetriebliches Kontrollsystem eingerichtet, das der Erfüllung der steuerlichen Pflichten dient, kann dies ggf. ein Indiz darstellen, das gegen das Vorliegen eines Vorsatzes oder der Leichtfertigkeit sprechen kann, jedoch befreit dies nicht von einer Prüfung des jeweiligen Einzelfalls.“

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat den Praxishinweis 1/2016 zur Ausgestaltung und Prüfung eines Tax Compliance Management Systems gemäß IDW PS 980 am 31.05.2017 verabschiedet. Demnach muss ein Tax Compliance Management System (TCMS) folgende Grundelemente umfassen:

  • Tax Compliance Kultur
  • Tax Compliance Ziele
  • Tax Compliance Organisation
  • Tax Compliance Risiken
  • Tax Compliance Programm
  • Tax Compliance Kommunikation
  • Tax Compliance Überwachung und Verbesserung

Ein, auf die jeweilige Kommune individuell ausgestaltetes und so angemessenes TCMS, kann die angestrebte Wirkung entfalten und gleichzeitig die operative Organisation unterstützen. Um dies zu erreichen, muss bei der Einführung des TCMS neben fundiertem steuerlichen Know-How,  insbesondere auch umfassende Erfahrung in Bezug auf die Implementierung von internen Kontrollsystemen zum Einsatz kommen.

Für weitere Information und Ihre Fragen senden Sie uns gern eine Nachricht.